Wohneigentum für Familien (WEF)

Erweitertes Baukindergeld bis zu 270.000.-€ ab HEUTE, 16.10.2023:

Das Programm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ ist als Nachfolgeprogramm des Baukindergelds in aller Munde. Diese Familienförderung ermöglicht Familien den Traum der eigenen vier Wände. Die jährliche Einkommensgrenze beträgt mit einem Kind ab dem 16. Oktober 2023 90.000 Euro und für jedes weitere minderjährige 10.000 Euro. Die Jahreseinkommensgrenze wird damit um rund 30.000 Euro erhöht.
Aber: Das Programm ist auf 350 Mio. Euro begrenzt, klingt viel – ist es aber nicht, daher sollte man schnell sein.

Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ fördert ausschließlich energieffiziente Wohngebäude, die neugebaut werden. Bestandsgebäude sind ausgeschlossen. Wenn Du alle Voraussetzungen der Familienförderung erfüllst, kannst Du ab dem 16. Oktober 2023 von einem zinsvergünstigten Kredit ab 0,01% von bis zu 270.000 Euro profitieren.

Ob und wieviel Haus Du Dir leisten kannst sowie viele weitere Infos gibt’s von Deinem Town&Country-Partner in Halle
Hotline: 0345/6821925
✉️ Mail: info@towncountry-halle.de
Musterhaus: Malachitweg 50, Halle (Beratungstermine nach Absprache)

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Alles Gute zum Richtfest

So sieht’s aus, wenn ein Haus vom Town&Country-Team Halle den Dachstuhl bekommt. 🏠
Alles Gute zum Richtfest an Fam. B./M. im nördlichen Saalekreis von Falk Bellmann und dem gesamten Town&Country-Team Halle 👋
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Sanierungssonntag

Zum Sanierungssonntag beschäftigen wir uns heute mit dem Bestandsschutz eines Hauses und erklären dir, warum du vor einer umfassenden Sanierung am besten eine Genehmigung einholen solltest.

Der Bestandsschutz gibt an, dass ein legal errichtetes Gebäude, zum Beispiel dein Wohnhaus, unverändert bestehen bleiben kann, selbst wenn aktuelle Vorgaben geändert werden. Möchte man nun aber sanieren, kann es sein, dass man den Bestandsschutz verliert, wenn man zu viel am Gebäude ändert. Dabei muss man unterscheiden:

➡️ Passiver Bestandsschutz deckt alle Maßnahmen ab, die dem Eigentümer erlauben, die Immobilie instand zu halten und weiterhin zu nutzen. Das sind Reparaturen oder Modernisierungen – keine Veränderungen an der Bausubstanz.

➡️ Beim aktiven Bestandsschutz wird abgewogen, welche größeren baulichen Veränderungen zu erlauben oder zu dulden sind. Dabei handelt es sich meistens um Maßnahmen zur Nutzungsänderung, Gebäudeerweiterung oder umfassenden Umbauarbeiten. Hierfür sollte man sich Genehmigungen einholen, um seinen Bestandsschutz nicht zu verlieren.

Weitere interessante Themen rund um den Sanierungssonntag findet ihr auf unserer News-Seite unter https://www.tc.de/news.html

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Tipps für ein Home-Office

Viele wissen vor allem nach der Pandemie einen ruhigen Arbeitsort im eigenen Zuhause zu schätzen. Du willst dir auch das Arbeiten in den eigenen vier Wänden erleichtern und dir dein eigenes Home-Office einrichten? 💻💼 Wir geben dir Tipps, was du dabei beachten solltest:

➡️ Computer oder Laptop, ein externer Bildschirm, ein Drucker und die Schreibtischlampe – das alles braucht Strom. Wer die Chance hat, sollte also so viele Steckdosen wie möglich einplanen. Zur Not helfen auch Steckdosenleisten aus.

➡️ Die richtige Beleuchtung: Beim Planen des Raumes sollte man wissen, wo der Schreibtisch mit Bildschirm steht und an welchem Punkt die Deckenleuchte hängt. Ideal wäre es nämlich, wenn deren Schein nicht den Laptop oder Computerbildschirm blendet. Auch an indirekte Beleuchtung sollte man denken, um ein Übermüden der Augen zu vermeiden.

➡️ Wer im Home-Office arbeitet, der sollte dabei eine gesunde Haltung einnehmen. Für Bildschirme sollte man den Blick nicht senken, dagegen helfen z.B. Notebookständer. Für externe Bildschirme sind Erhöhungen auch mit Stauraum (kleinen Tischschränken) kombinierbar.

Hast du auch noch Tipps für ein Home-Office? Lass sie uns in den Kommentaren wissen.

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So soll in Zukunft geheizt werden! 🔥

Nach langem Hin und Her ist nun endlich das Gesetz für erneuerbares Heizen verabschiedet wurden und war auch noch mal Thema beim diesjährigen Wohngipfel vor ein paar Wochen. Falls du nicht weißt, worüber wir sprechen – wir fassen es dir heute kurz zusammen:
➡️ Ab 01.01.2024 müssen Bauherren für Neubauten in einem Neubaugebiet Heizungen einbauen lassen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Außerhalb eines Neubaugebiets soll diese Regelung erst ab frühstens 2026 gelten.
➡️ Für Bestandsgebäude gilt: Läuft die alte Heizung noch oder lässt sie sich bei einem Defekt reparieren, ist kein Heizungstausch notwendig. Ist sie irreparabel defekt, gelten pragmatische Übergangslösungen. Wer bei seiner neuen Heizung dann auf erneuerbare Energien setzt, kann von einer umfangreichen Förderung profitieren. Die Bundesregierung unterstützt dabei abhängig vom Einkommen – möglich sind von 30 bis 70 Prozent.
Möchtest du mehr über die Förderungen zum klimafreundlichen Neubau oder Sanieren erfahren oder Tipps zum richtigen Heizen bekommen? Dann schau auf unserer News-Seite vorbei und bringe dich dort auf dem Laufenden: https://www.tc.de/news.html
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