Hausübergabe in Halle

Und wieder konnte das Town&Country-Team Halle ein schickes Haus übergeben.

Herzlichen Glückwunsch an Fam. L. in Halle zum Einzug in ein komplett modifiziertes „Flair 110“ als 2-geschossene Variante mit Pultdach, Balkon und PV-Anlage.

Falk Bellmann und das gesamte Town&Country- Team Halle wünschen viel Freude mit dem Haus und alles Gute für die Zukunft.

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Neues Gerichtsurteil: Steuern sparen mit einem Mehrfamilienhaus

Fast niemand legt sein Geld mehr in Sparanlagen auf der Bank an. Mehrfamilienhäuser sind eine gute Alternative, sich den Traum vom eigenen Zuhause zu erfüllen und gleichzeitig Einnahmen durch Vermietung zu generieren. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BFH) zeigt zudem, wie Bauherren von Mehrfamilienhäusern von Steuervorteilen profitieren können, in dem sie Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuordnen.

Viele Deutsche haben das Sparen auf der Bank aufgrund der Niedrigzinsphase schon lange aufgegeben und suchen nach einer anderen, rentablen Möglichkeit ihr Geld anzulegen. Immer mehr investieren in Immobilien und vermieten diese. Das bringt Geld, vor allem, weil die Mieten auch in Zukunft steigen.

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Hierbei kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Mit dem Bau eines Zweifamilienhauses lassen sich nicht nur Einnahmen durch Vermietung generieren, man kann sich auch selbst den Traum vom Eigenheim erfüllen. Dank einem Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes profitieren Bauherren eines Mehrfamilien- oder Mehrgenerationshauses zudem von erheblichen Steuervorteilen!

Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen

Wer eine Immobilie baut und diese danach vermieten möchte, kann dank der niedrigen Zinsen und bei ausreichender hoher Eigenkapitalleistung den Hausbau weitestgehend mit den Einnahmen der Miete(n) gegenfinanzieren. Anfallende Schuldzinsen einer Baufinanzierung dienen in diesem Fall dem Erwerb von Einnahmen und können daher als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden. Voraussetzung ist: Es muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Schuldzins und den Einkünften bestehen. Bei einer Immobilie, die komplett vermietet wird, ist dieser Zusammenhang unumstritten, doch bei einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus, welches zum Teil selbstbewohnt wird, kommt es bei der Steuer immer wieder zu Problemen.

Bundesfinanzhof bestärkt geltende Rechtsprechung

Das am 04.02.2020 gefällte Urteil vom Bundesfinanzhof bestätigt nun die aktuell geltende Rechtsprechung: Auch Bauherren oder Käufer von Mehrfamilienhäusern können die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuordnen und so von Steuervorteilen profitieren – unter einigen Voraussetzungen! Wichtig dabei ist die Schaffung klar abgegrenzter Baukonten, eins für jede Wohnung. So können Baukosten eindeutig dem jeweiligen Gebäudeteil zugewiesen werden. Auch Eigenkapital und Darlehenssumme müssen fest entweder dem einen oder dem anderen Konto zugeteilt werden. So kann das eingebrachte Eigenkapital für den selbstgenutzten Wohnraum verwendet werden, die Darlehenssumme und somit auch die Schuldzinsen werden dem vermieteten Teil des Hauses zugeordnet. Sollte die eigene Wohnung nicht komplett durch Eigenkapital finanzierbar sein, müsste in diesem Fall ein zusätzlicher Kredit aufgenommen werden.

Vorher gut informieren, um Stolpersteine zu vermeiden

In der Realität sind Baukosten jedoch nicht immer so einfach einer Wohnhälfte zuzuordnen. Vor allem Rechnungen von Arbeiten, die das gesamte Haus betreffen, wie das Decken des Daches oder das Gießen der Bodenplatte, müssen zunächst beiden Wohnteilen zugewiesen und unter Berücksichtigung der Wohn- und Nutzfläche aufgeteilt werden. Wer plant ein Mehrfamilienhaus zu bauen und eine oder mehrere Wohnungen zu vermieten, der sollte sich im Vorfeld gut informieren, um Hürden zu umgehen. Ein Steuerberater kann hier wohl am besten weiterhelfen. Ist die Entscheidung für ein Mehrfamilienhaus gefallen, wird man bei Town & Country Haus fündig. Ob klassisch schick wie das Domizil 192, modern und elegant wie das Flair 180 Duo oder stufenlos glücklich im Bungalow 128 mit Einliegerwohnung – im Town & Country Hauskatalog findet man das perfekte Massivhaus für den eigenen Geschmack.

Haus des Monats Juli: Der Bungalow 92

Mit nur einem Schritt auf der eigenen Terrasse – besonders jetzt im Sommer hat das Leben im Bungalow 92, dem Haus des Monats Juli, seine Vorteile. Wer sich für dieses Massivhaus entscheidet, der kann bald nicht nur Grillpartys im eigenen Garten feiern, sondern ein komfortables Leben ohne Hindernisse führen.

Es gibt nichts Schöneres, als es sich im Sommer nach einem harten Arbeitstag mit einem Glas Wein auf der eigenen Terrasse gemütlich zu machen. Von so einem Luxus können Bewohner einer Mietwohnung meist nur träumen. Aber wer sich jetzt für den Hausbau entscheidet, der wird nicht nur die Vorteile des eigenen Gartens zu schätzen lernen, sondern feststellen, dass ein Eigenheim noch viele weitere Vorteile bietet.

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So ermöglicht der Bungalow 92, das Haus des Monats Juli, seinen Bewohnern ein unbeschwertes Wohnen ohne Hindernisse und ist daher genau das richtige Eigenheim für alle, die zukunftsorientiert bauen möchten. Dank fehlender Treppen und Stufen kann man hier problemlos altwerden und das eigene Zuhause bis ins hohe Alter genießen. Bodentiefe Fenster lassen reichlich Licht ins Haus und tragen zu einem hohen Wohnkomfort bei.

Kompakt auf einer Ebene – der Grundriss des Bungalow 92

Knapp 91 Quadratmeter Wohnfläche und ein clever geplanter Grundriss bieten genügend Platz zum Wohnen und Wohlfühlen. Nach dem Öffnen der Haustür wird man von einer hellen und freundlichen Diele begrüßt. Eine Garderobe sorgt für Ordnung und Sauberkeit. Von der Diele gelangt man in einen offenen Wohn- und Essbereich, der an eine halboffene Küche grenzt. Hier kann die Familie zum gemeinsamen Kochen, Essen oder Fernsehen zusammenkommen. Ruhe und Privatsphäre findet man in den Schlafräumen, die ebenfalls über die Diele erreichbar sind. Neben einem großen Eltern-Schlafzimmer haben zukünftige Bauherren die Möglichkeit ein weiteres Zimmer als Gäste- oder Arbeitszimmer zu nutzen oder es als Kinderzimmer zu gestalten. Abgerundet wird der Grundriss des Bungalow 92 durch ein Bad, das mit wenigen Handgriffen zu einer echten Wellness-Oase wird.

Hausübergabe eines Stadthaus „Flair 124“

Das Town&Country-Team Halle konnte gestern ein besonderes Stadthaus „Flair 124“ übergeben; komplett geändert mit Pultdach, Photovoltaikanlage, Klimaanlage und vielem mehr.
Falk Bellmann und das gesamte Town&Country-Team Halle wünschen der Familie K. viel Freude im Haus

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Bungalow 92 mit Vordach

Hier fängt Zuhause schon vor der Haustür an.
Deinen Bungalow 92 kannst du mit einem Vordach ausstatten.

Unser Ziel: Dir viele Möglichkeiten bei der Gestaltung deines Hauses zu bieten – auch im Außen- bzw. Eingangsbereich.

PS: Welche Variante gefällt dir besser – Trend (oben) oder Elegance (unten)?

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