Hausbau an der Straße: So schützen Sie sich vor Gefahren

Für den Immobilienwert eines Hauses spielt die Lage eine wichtige Rolle. Doch in Zeiten städtischer Nachverdichtung sind manchmal Abstriche unumgänglich – zum Beispiel bei Grundstücken an viel befahrenen Straßen oder Gefahrenstellen. Dann sind gut durchdachte Hauskonzepte umso wichtiger.

Baulückenschließung statt neuer Wohngebiete: Immer mehr Städte und Gemeinden konzentrieren sich auf die Nachverdichtung kommunaler Flächen. So werden Ressourcen geschont, Flächenversiegelungen in Neubaugebieten vermieden und vorhandene Infrastrukturen genutzt. Dafür befinden sich die Grundstücke zuweilen in schwierigen Bausituationen – zum Beispiel am Gefälle, auf schmalen Parzellen, in Bahnnähe oder an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen. Einige Maßnahmen stellen sicher, dass der Hausbau interessant bleibt und der Wert der Immobilie nicht geschmälert wird.

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1. Bauleitplanung einsehen

Ist ein mögliches Grundstück gefunden, sollten Sie zunächst die Bauleitplanung, umgangssprachlich auch Bauplan genannt, einsehen. Städte und Gemeinden regeln darin, wie das Wohngebiet bebaut werden darf. Darin ist auch festgelegt, in welchen Baugrenzen ein Haus zu errichten ist und welche Abstände zur Straße eingehalten werden müssen. Der Grund dafür: Eine durchgehende Häuserflucht soll ein optisch ansprechendes Straßenbild schaffen. Gerade beim Baulückenschluss kann das dazu führen, dass sich Neubauten an der alten Bebauung orientieren müssen – im ungünstigen Fall in unmittelbarer Nähe zur Straße. Ihr regionaler Town & Country Partner kann mit Ihnen die Bauleitplanung durchgehen und hilft Ihnen bei Fragen und Problemen.

2. Schallschutzkonzepte entwickeln

Gefällt Ihnen ein Grundstück trotz seiner Lage, zum Beispiel an einer viel befahrenen Straße, lohnt sich ein Schallschutzkonzept. Die Schallschutzmaßnahmen, die sich für ein Haus an einer Eisenbahnstrecke eignen, helfen auch hier. Mit einer durchdachten Raumnutzung, massiven Außenwänden, absorbierenden Materialien und Schallschutzfenstern lässt sich Verkehrslärm aussperren. Das schenkt Ihnen ein Gefühl von Sicherheit und reduziert nachweislich Stress oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen.

3. Das Grundstück einfrieden

Bereits im Rahmen der Planung sollten Sie sich mit der Einfriedung Ihres Grundstücks beschäftigen, also Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Grundstück begrenzen und absichern. Zäune, Mauern oder Gabionen zur Straße sorgen dafür, dass sich Personen nicht widerrechtlich Zutritt zum Grundstück verschaffen. Aber auch für jüngere Kinder im eigenen Haushalt bedeutet die Einfriedung Schutz vor PKWs, LKWs oder Bussen. Besonders stabil gebaute Zäune oder Betonmauern schützen darüber hinaus vor möglichen Unfällen mit ausscherenden PKWs oder LKWs auf der Straße. Fest mit dem Boden verbundene Anlagen wie L-Steine sind noch stabiler. Liegt die Gefahrenzone hinter dem Haus zur Gartengrenze helfen Sichtschutzwände. Formal geschnittene Hecken oder wilde Sträucher sorgen dafür, dass die eigentliche Schutzwand optisch verschwindet. Zudem schlucken sie ein wenig den Lärm der Straße, damit auch im Garten ein wenig Entspannung aufkommen kann.

Tipp: Achten Sie auf Bestimmungen zur Art oder Höhe der Einfriedung, die zuweilen in Bebauungsplänen vorgeschrieben ist. Für Einfriedungen zur Straße und spätere Pflegearbeiten sind Sie selbst zuständig und zahlen die Kosten, auch, wenn Ihr Grundstück an einer Gefahrenstelle liegt.

4. Vorgarten und Hauseingang planen

Neben der baulichen Einfriedung lohnt die Gestaltung von Vorgarten und Hauseingang. Unterschätzen Sie niemals möglichen Stress, den eine viel befahrene Straße verursachen kann. Hohe Sträucher und Bäume im Vorgarten schaffen einen wunderschönen Sichtschutz und fangen Lärm auf. Seitlich am Haus liegende Eingänge sorgen dafür, dass Sie nicht beim Verlassen des Hauses sofort auf die Straße blicken. Kleinen Kindern bietet ein von der Straße entfernt liegender Hauseingang Schutz vor unbedachtem Hinauslaufen.

5. Das Gespräch mit Stadt oder Landkreis suchen

Das Verkehrsaufkommen an einem Grundstück kann sich inklusive Lärm und möglicher Gefahrenlagen im Laufe von Jahren verändern – zum Beispiel, wenn Landkreise und Städte neue Straßenkonzepte entwickeln oder Verkehrsführungen ändern. Es kann sich daher lohnen, wenn Anwohner oder Bürgerinitiativen das Gespräch mit der Gemeinde suchen, um gefährliche Straßen zu entschärfen: Ampelanlagen, verkehrsberuhigte Zonen, Zebrastreifen oder Straßeninseln sind Beispiele dafür. Verkehrszählungen durch das Ordnungsamt oder schärfere Verkehrskontrollen helfen, die tatsächliche Gefahrenlage zu ermitteln. Manchmal führt man diese Gespräch allerdings über einen längeren Zeitraum, bevor es zu einer Einigung kommt.

Haus des Monats August: Das Flair 180 Duo

Urban, gradlinig und modern – so kann man das Haus des Monats August treffend beschreiben. Das Stadthaus Flair 180 Duo bietet zwei Familien ein gemütliches Zuhause mit großzügigem Wohnraum und kleinen Besonderheiten.

In der Vergangenheit hat sich das Mehrgenerationen-Wohnen bereits bewährt und auch in der heutigen Zeit wird es wieder attraktiv. Leben Oma und Opa mit der Familie unter einem Dach, ist eine spontane Kinderbetreuung meist kein Problem. Später fällt es leichter, die Älteren zu pflegen, wenn diese im selben Haus wohnen. Damit das Verhältnis der unterschiedlichen Generationen aber nicht leidet, bedarf es genug Freiraum und Privatsphäre. Ein cleveres Wohnkonzept und abgetrennte Wohneinheiten sind ein Muss – so wie beim neuen Haus des Monats August, dem Flair 180 Duo!

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Das Flair 180 Duo vereint gradliniges Stadthaus-Design mit einer gemütlichen Mehrfamilienatmosphäre. Dabei eignet es sich aber nicht nur für das Mehrgenerationen-Wohnen. Auch der Hausbau mit Freunden oder die Vermietung der zweiten, in-sich geschlossenen Wohneinheit bietet sich an. Die zwei Wohnungen unter einem Dach überzeugen unter anderem mit ausreichend Wohnraum, Wohnkomfort und besonderen Details.

Wohnung im Erdgeschoss ist großzügig und komfortabel

In der Wohnung im Erdgeschoss spielt sich der Familienalltag im Wohnzimmer und der Küche ab. Hier ist genügend Platz für Spiele- oder Fernsehabende oder für gemeinsame Mahlzeiten. Eine kleine Abstellkammer neben der Küche schafft Stauraum für Lebensmittel oder Putzutensilien. In zwei weiteren Räumen finden die Bewohner Ruhe und Raum für sich.

Ein gemeinsames Treppenhaus führt zur Wohnung im Obergeschoss

Über ein gemeinsames Treppenhaus gelangt man ins Obergeschoss, in dem sich die zweite Wohnung befindet. Das Wohnzimmer ist groß genug für Familienzusammenkünfte, drei weitere Räume bieten den Bewohnern Rückzugsmöglichkeiten. Highlights sind hier die im Schlafzimmer integrierte Ankleide und die kleine Abstellkammer im Flur.

Entscheiden auch Sie sich für ein Eigenheim und verbringen Sie schon bald die sommerlichen Tage im eigenen Garten. Das Haus des Monats August eröffnet vielfältige Möglichkeiten und kann zum gemütlichen Zuhause für zwei Familien werden. Town & Country Haus sichert seine Bauherren dabei vor, während und auch nach dem Bau des Flair 180 Duo optimal mit dem Hausbau-Schutzbrief ab.

Mehrwertsteuersenkung – So profitieren Hausbesitzer

Bis zum 31. Dezember 2020 senkt der Staat die Mehrwertsteuer. Obwohl Händler und Unternehmen nicht verpflichtet sind, die Steuersenkung an die Kunden weiterzugeben, locken doch viele mit Preisnachlassen. Wir zeigen, wo Hausbesitzer jetzt so richtig sparen können!

Mit dem Corona-Konjunkturpaket möchte die Bundesregierung die Kauflaune der Deutschen und damit auch die Wirtschaft ankurbeln. Ein wichtiger Bestandteil ist die Mehrwertsteuersenkung: Vom 1. Juli bis 31. Dezember wird der Regelsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent herabgesetzt. Gerade für Hausbesitzer ergeben sich dadurch viele Möglichkeiten, Geld einzusparen – nicht nur bei größeren Investitionen, sondern auch bei den laufenden Kosten.

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Entlastung bei den laufenden Kosten

Die großen Energie- und Wasserversorger wollen die Mehrwertsteuersenkung über die jährliche Abrechnung an ihre Kunden weitergeben. Die Unternehmen können dabei die beiden Halbjahre getrennt abrechnen oder aber den geltenden Steuersatz auf den gesamten Abrechnungszeitraum anwenden, wenn die Schlussrechnung zwischen Juli und Dezember ansteht. Doch wie viel Geld lässt sich dadurch sparen? Die Verbraucherzentrale NRW hat berechnet, dass ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4.250 kWh im Jahr zwischen Juli und Dezember etwa 16 Euro einspart. Ähnlich sieht es bei der Gasrechnung aus: Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr ergeben sich Einsparungen von rund 14 Euro.

Zudem senken viele Telekommunikationsanbieter ihre Preise. Allerdings ist der Spareffekt hier vergleichsweise gering: Bei einem Rechnungsbetrag von 40 Euro ergibt sich gerade einmal 1 Euro.

Auch wenn sich die Mehrwertsteuersenkung bei den einzelnen Posten kaum bemerkbar macht: Zusammen mit den wöchentlichen Einkäufen können sich die Ersparnisse zu einem stattlichen Betrag aufsummieren. Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gehen davon aus, dass die Gesamtersparnis für Familien – je nach Einkommen – zwischen 50 und 116 Euro pro Monat liegt. Geld, das sich an anderer Stelle wieder in das Haus investieren lässt.

Zeit für Neuanschaffungen

Gerade bei Waren mit einem hohen Anschaffungswert oder auch bei Handwerkerleistungen ist das Sparpotenzial groß. Die neue Einrichtung, die Gestaltung der Außenanlagen, der Dachausbau oder auch die Installation eines Smart-Home-Systems: Oft werden beim Hausbau Investitionen aus Kostengründen aufgeschoben. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, diese endlich in Angriff zu nehmen. So kostet ein Fernseher, der inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer für 999 Euro angeboten wurde, jetzt nur noch 973,82 Euro.

Maßgeblich für den reduzierten Steuersatz ist der Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Abschluss der Arbeiten, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Wird beispielsweise im Oktober 2020 eine Küche bestellt, aber erst im Januar 2021 geliefert und eingebaut, gilt der normale Steuersatz von 19 Prozent. Für Hausbesitzer, die ein größeres Projekt planen, empfiehlt sich daher die Vereinbarung von Teilleistungen. Sollte es zu Verzögerungen kommen, laufen sie nicht Gefahr, dass sie im nächsten Jahr 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Gesamtrechnung zahlen müssen.

Nicht übernehmen!

Doch wie bei allen Investitionen gilt: Hausbesitzer sollten sich nicht finanziell übernehmen, sondern auch Rücklagen schaffen. Schließlich müssen die eigenen vier Wände kontinuierlich instandgehalten werden. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt, im Monat 1 Euro pro Quadratmeter zurückzulegen, um gut abgesichert zu sein.

Hausübergabe in Halle

Und wieder konnte das Town&Country-Team Halle ein schickes Haus übergeben.

Herzlichen Glückwunsch an Fam. L. in Halle zum Einzug in ein komplett modifiziertes „Flair 110“ als 2-geschossene Variante mit Pultdach, Balkon und PV-Anlage.

Falk Bellmann und das gesamte Town&Country- Team Halle wünschen viel Freude mit dem Haus und alles Gute für die Zukunft.

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Neues Gerichtsurteil: Steuern sparen mit einem Mehrfamilienhaus

Fast niemand legt sein Geld mehr in Sparanlagen auf der Bank an. Mehrfamilienhäuser sind eine gute Alternative, sich den Traum vom eigenen Zuhause zu erfüllen und gleichzeitig Einnahmen durch Vermietung zu generieren. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BFH) zeigt zudem, wie Bauherren von Mehrfamilienhäusern von Steuervorteilen profitieren können, in dem sie Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuordnen.

Viele Deutsche haben das Sparen auf der Bank aufgrund der Niedrigzinsphase schon lange aufgegeben und suchen nach einer anderen, rentablen Möglichkeit ihr Geld anzulegen. Immer mehr investieren in Immobilien und vermieten diese. Das bringt Geld, vor allem, weil die Mieten auch in Zukunft steigen.

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Hierbei kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Mit dem Bau eines Zweifamilienhauses lassen sich nicht nur Einnahmen durch Vermietung generieren, man kann sich auch selbst den Traum vom Eigenheim erfüllen. Dank einem Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes profitieren Bauherren eines Mehrfamilien- oder Mehrgenerationshauses zudem von erheblichen Steuervorteilen!

Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen

Wer eine Immobilie baut und diese danach vermieten möchte, kann dank der niedrigen Zinsen und bei ausreichender hoher Eigenkapitalleistung den Hausbau weitestgehend mit den Einnahmen der Miete(n) gegenfinanzieren. Anfallende Schuldzinsen einer Baufinanzierung dienen in diesem Fall dem Erwerb von Einnahmen und können daher als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden. Voraussetzung ist: Es muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Schuldzins und den Einkünften bestehen. Bei einer Immobilie, die komplett vermietet wird, ist dieser Zusammenhang unumstritten, doch bei einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus, welches zum Teil selbstbewohnt wird, kommt es bei der Steuer immer wieder zu Problemen.

Bundesfinanzhof bestärkt geltende Rechtsprechung

Das am 04.02.2020 gefällte Urteil vom Bundesfinanzhof bestätigt nun die aktuell geltende Rechtsprechung: Auch Bauherren oder Käufer von Mehrfamilienhäusern können die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuordnen und so von Steuervorteilen profitieren – unter einigen Voraussetzungen! Wichtig dabei ist die Schaffung klar abgegrenzter Baukonten, eins für jede Wohnung. So können Baukosten eindeutig dem jeweiligen Gebäudeteil zugewiesen werden. Auch Eigenkapital und Darlehenssumme müssen fest entweder dem einen oder dem anderen Konto zugeteilt werden. So kann das eingebrachte Eigenkapital für den selbstgenutzten Wohnraum verwendet werden, die Darlehenssumme und somit auch die Schuldzinsen werden dem vermieteten Teil des Hauses zugeordnet. Sollte die eigene Wohnung nicht komplett durch Eigenkapital finanzierbar sein, müsste in diesem Fall ein zusätzlicher Kredit aufgenommen werden.

Vorher gut informieren, um Stolpersteine zu vermeiden

In der Realität sind Baukosten jedoch nicht immer so einfach einer Wohnhälfte zuzuordnen. Vor allem Rechnungen von Arbeiten, die das gesamte Haus betreffen, wie das Decken des Daches oder das Gießen der Bodenplatte, müssen zunächst beiden Wohnteilen zugewiesen und unter Berücksichtigung der Wohn- und Nutzfläche aufgeteilt werden. Wer plant ein Mehrfamilienhaus zu bauen und eine oder mehrere Wohnungen zu vermieten, der sollte sich im Vorfeld gut informieren, um Hürden zu umgehen. Ein Steuerberater kann hier wohl am besten weiterhelfen. Ist die Entscheidung für ein Mehrfamilienhaus gefallen, wird man bei Town & Country Haus fündig. Ob klassisch schick wie das Domizil 192, modern und elegant wie das Flair 180 Duo oder stufenlos glücklich im Bungalow 128 mit Einliegerwohnung – im Town & Country Hauskatalog findet man das perfekte Massivhaus für den eigenen Geschmack.