Ein Town & Country Traumhaus für gerade einmal 292,40 Euro

„Wer bietet weniger – Die verrückte Auktion“ auf RTL und die Aktionswochen Eigenheim endeten am 25. Oktober 2016.

Mit 292,40 Euro hat Marco R. den richtigen Riecher gehabt. Die Liveschaltung der Ziehung konnte aus Fredersdorf, dem Musterhaus unseres Town & Country-Partners Bernd Rückheim, verfolgt werden. Der glückliche Gewinner kann sich nun ein Massivhaus von Town & Country Haus im Wert von 250.000 Euro mit einer exklusiven Küche von Küche & Co aussuchen. Jeder Teilnehmer konnte per SMS sein Gebot bei „Wer bietet weniger – Die verrückte Auktion“ abgeben. Dieses sollte – im Gegensatz zu üblichen Auktionen, bei denen der Höchstbietende gewinnt, eben genau umgekehrt das niedrigste und einmalig abgegebene sein.

Noch steht nicht fest, für welchen Massivhaus-Typ sich der frischgebackene Eigenheim-Besitzer entschieden hat, aber Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus hätte einen Tipp: „Zu unseren beliebtesten Haustypen gehört das Flair 125. Ob gewöhnliche Zimmeraufteilung oder moderner Grundriss mit zusätzlichem Arbeitszimmer, Ankleide im Schlafzimmer, zweiter Dusche im Gäste-WC und Abstellkammer – das Massivhaus Flair 125 überzeugt mit seiner klassischen Optik und cleveren Wohnideen.

“ Parallel zur verrückten Auktion „Wer bietet weniger?“ bei RTL und Partnern veranstaltete Town & Country Haus die Aktionswochen Eigenheim. In ganz Deutschland fanden mehr als 200 Veranstaltungen rund um das Thema Hausbau statt. Zahlreiche Familien konnten sich in ungezwungener Atmosphäre informieren. „Viele Menschen träumen vom Eigenheim, sind jedoch verunsichert aufgrund der Informationsflut, die auf Sie einströmt. Das wollen wir mit den Aktionswochen Eigenheim ändern und den Familien Orientierung auf dem Weg in die eigenen vier Wände geben“, erklärt Jürgen Dawo von Town & Country Haus.

Mit rund 300 Franchise-Partnern in ganz Deutschland ist in nahezu jeder Region ein persönlicher Ansprechpartner von Town & Country Haus vor Ort. Diese stehen Hausbau-Interessierten natürlich nicht nur während der Aktionswochen Eigenheim mit Rat und Tat zur Seite. Das ganze Jahr finden regelmäßig regionale Aktionstage statt. Darüber hinaus öffnen mehr als 80 Musterhäuser regelmäßig Ihre Türen und vermitteln einen ersten realen Eindruck vom Wohngefühl in einem Massivhaus.

Hausbau nie ohne Bauherrenhaftpflicht

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Es gibt Versicherungen, über deren Sinn oder Unsinn diskutiert werden kann. Eine Versicherung ist jedoch unerlässlich für jeden Hausbau: die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung.

Diese tritt immer dann in Kraft, wenn Personen auf einer privaten Baustelle zu Schaden kommen und sich daraus entsprechend Schadenersatzansprüche ableiten. Im schlimmsten Fall können diese in die Millionen gehen, wenn Kosten für Arzt, Krankenhaus und Pflege, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und möglicherweise eine lebenslange Rente für die Opfer oder Hinterbliebenen anfallen. Generell haftet hier der Bauherr mit seinem gesamten Vermögen, sofern er nicht über eine entsprechende Absicherung verfügt. Das ist für die Bauherren-Familie im Worst Case existenzbedrohend.

Während der Bauphase des Eigenheimes ist die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung somit eine der elementaren Versicherungen, an denen Bauherren nicht vorbeikommen. Sie bietet per Definition Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche, die sich aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ergeben können. Das bedeutet im Klartext: Ist die Baustelle zum Beispiel schlecht beleuchtet oder generell ungenügend abgesichert, wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Klettern Kinder in der Nacht auf das Baugerüst und verletzen sich, haftet somit der Bauherr im vollen Umfang. Das Warnschild „Betreten der Baustelle verboten“ entlässt den Bauherren nicht aus seiner Verantwortung. In der Regel wird die Verkehrssicherungspflicht zwar auf das ausführende Bauunternehmen übertragen, das Tückische daran ist jedoch, dass der Bauherr wiederum für die Überwachung des Bauunternehmens verantwortlich ist.

Also ist der Bauherr nahezu immer in der Verantwortung. Juristisch begibt sich der Bauherr somit auf dünnes Eis. Viele Bauherren begehen zudem den Fehler indem sie glauben, dass der notwendige Schutz bereits durch die Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt ist. Es ist zwar richtig, dass in der Privat-Haftpflicht ein Versicherungsschutz für die Bauphase enthalten ist, jedoch sind dabei in der Regel nur kleinere Bausummen von maximal 100.000 Euro abgesichert. Deshalb eignet sich die Haftpflicht-Versicherung vor allem für Umbauten oder kleinere Baumaßnahmen. Versicherungsschutz für einen Neubau gibt sie in vielen Fällen nicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte unbedingt bei dem Versicherer nachgefragt werden, wie hoch die Bausumme innerhalb der Privat-Haftpflicht definiert ist.

Zu dieser Thematik gibt es ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Bamberg (21.02.2013 – 1 U 146/12). Demzufolge sind in einem konkreten Fall Schäden Dritter, die aus Umbau- oder Bauarbeiten entstehen, nur dann durch die Privat-Haftpflicht abgedeckt, wenn die Bausumme 50.000 Euro nicht überschreitet. Nach dem Urteil sind sogar Materialkosten und Eigenleistungen des Versicherungsnehmers in die Gesamtberechnung der Bausumme noch einzubeziehen.

Mögliche Schadens-Szenarien könnten wie folgt aussehen: Ein Handwerker verletzt sich durch einen herabfallenden Ziegelstein schwer. Verantwortlich hierfür ist der Bauherr, weil der Unfall mit Hilfe einer besseren Absicherung hätte verhindert werden können. Ohne eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung kann sehr schnell seine finanzielle Existenz auf dem Spiel stehen.

Doch nicht nur Personenschäden sind durch die Bauherrenhaftpflicht abgesichert. Im Rahmen der Bauarbeiten können Nachbargebäude oder parkende Autos beschädigt werden und die Schäden können in die Tausende gehen. Sei es durch menschliches Versagen oder durch ein heftiges Unwetter. Auch diese Schäden sind durch eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abgedeckt. Die Kosten sind dabei überschaubar, je nach Anbieter, Laufzeit und Bausumme variieren die Prämien. Zur Orientierung gilt aber die Faustformel „1 Promille der Baukosten“ – also ist bei Baukosten von 300.000 Euro eine Einmalzahlung von etwa 300,- Euro fällig.

Ein Tipp: Viele Hausbau-Unternehmen haben oftmals die wichtigsten Sicherungsleistungen – darunter auch die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung – im Kaufpreis inkludiert und nehmen den Bauherrenschutz sehr ernst. Ein Vergleich vor Vertragsabschluss lohnt sich somit.